Veröffentlicht: 13.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 13.08.2024

Solange die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, kurz WissZeitVG, noch auf sich warten lässt, gelten nicht nur für Postdocs, sondern auch für Studierende weiterhin die Regeln aus der bisherigen Version. Und diese sieht für eine studienbegleitende Beschäftigung eine Höchstbefristungsgrenze von sechs Jahren vor. Während #IchbinHanna und den Gewerkschaften, die Höchstbefristungsdauer für Postdocs nicht kurz genug sein kann, sind sie mit der Verlängerung der Höchstbefristung von Studierenden – auf die von der Ampel vorgeschlagenen acht Jahre – durchaus ganz zufrieden. Es wäre ja auch schade, wenn kurz vorm Abschluss das Geld ausgeht.