Veröffentlicht: 27.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 27.02.2024
„nicht mehr konkurrenzfähig“ wäre der Wissenschaftsstandort Deutschland im biomedizinischen Bereich, wenn der aktuelle Entwurf des Tierschutzgesetzes des BMEL umgesetzt werden würde. Das schreibt die DFG in ihrer Stellungnahme. Künftig drohen höhere Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis, bei einem Mindestmaß von sechs Monaten. Gleichzeitig wird vor allem im Umgang mit überschüssigen Tieren, die in der Zucht anfallen, die Rechtsunsicherheit deutlich erhöht.