Veröffentlicht: 19.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 19.09.2023
wer den Offenen Brief der Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Promotionsförderung liest, fühlt sich zwangsläufig an die Hängepartie zum Energiekostenzuschuss erinnert. Jeder Studierende sollte 200 Euro erhalten, am 21. Dezember 2022 trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Dann wurde es kompliziert, Geld an so viele Uni-Zugehörige auszuzahlen – am Ende konnte der dringend ersehnte Zuschuss am 15. März beantragt werden.