Veröffentlicht: 30.03.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die Finanzstruktur der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) geändert. Bisher wird die institutionelle Förderung von Bund und Ländern in Höhe von 3,75 Millionen Euro je zu einem Drittel durch den Bund, den Freistaat Bayern und durch alle Länder erbracht. Mit Inkrafttreten der neuen Ausführungsregelung zum 1. Januar 2024 übernimmt der Bund weiterhin ein Drittel und das Land Bayern künftig zwei Drittel der institutionellen Förderung, deren Höhe insgesamt gleich bleibt. Bayern übernimmt also zusätzlich den bisherigen Länderanteil von 1,25 Millionen Euro.