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Arbeitszeiterfassung: Ausnahmen nur über tarifliche Vereinbarungen

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Veröffentlicht: 27.04.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025

Der Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Diskussionen: Auslöser ist die enthaltene Pflicht für alle Arbeitgeber, die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Abgesehen von den Professoren (meist verbeamtet) gilt dies auch für den Wissenschaftsbetrieb. Künftig müssten demnach alle angestellten Wissenschaftler ihre Arbeitszeit erfassen. 

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