Veröffentlicht: 26.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Nach Informationen von Table.Media steht eine Rückkehr zur alten Verwaltungspraxis beim Besserstellungsverbot für außeruniversitäre, unabhängige und industrienahe Forschungseinrichtungen (IFE) kurz bevor. Aus forschungspolitischen Kreisen ist zu hören, dass das zuständige Bundesfinanzministerium an einer neuen Formulierung für das Haushaltsgesetz 2024 arbeitet, die es den Instituten ermöglicht, ihrem Führungspersonal weiter marktübliche Konditionen zu bezahlen und vom Besserstellungsverbot abzuweichen. Voraussetzung ist, dass sich die höheren Gehälter für Institutsleiter und Führungspersonal nicht in öffentlich geförderten Projekten niederschlagen.