Veröffentlicht: 03.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Die Beschäftigung eines ausländischen Doktoranden mit Beteiligung an einem konkreten Forschungsvorhaben kann der Exportkontrolle unterfallen und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigungspflichtig sein. Das stellte das BAFA auf Anfrage von Table.Media klar. Die Aussage ist für Hochschulen und Universitäten im Zuge der Debatte über einen möglichen Ausschluss von CSC-Stipendiaten relevant, weil sich die Institutionen durch die Beschäftigung von Doktoranden mit Blick auf das Außenwirtschaftsrecht strafbar machen könnten. Dies gilt allerdings nur für spezielle Konstellationen.