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Grüne Gentechnik

EU-Gentechnikrecht: Ausschusstext würde gegen internationales Recht verstoßen

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Veröffentlicht: 01.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Kommission und der Umweltausschuss schlagen vor: Für gentechnisch veränderte Pflanzen, die so auch durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, sollen die Regeln gelockert werden.

Die Abgeordneten des EU-Umweltausschusses (ENVI) haben vergangene Woche dafür gestimmt, den europäischen Rechtsrahmen zu neuen Züchtungstechniken zu liberalisieren. Der Text des Ausschusses bleibt in Kernpunkten nah am ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission: Für gentechnisch veränderte Pflanzen, die so auch durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können (genannt Kategorie 1), sollen lockerere Regeln als bisher gelten. Die Abstimmung ist ein Erfolg für die Europäische Volkspartei (EVP) und große Teile der Liberalen (Renew), die sich für die Lockerung des EU-Gentechnikrechts einsetzen. Zu erwarten ist, dass auch das Parlamentsplenum bei seiner nächsten Sitzung Anfang Februar grünes Licht für den Text gibt. Eine Einigung der EU-Mitgliedstaaten steht aber noch aus.

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