Veröffentlicht: 21.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die bayerische Staatsregierung verbietet die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechtsumschreibung. Man wolle keine „ideologiegetriebene“ Sprache im dienstlichen Schriftverkehr. Das Kabinett beschloss nun offiziell eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaats Bayern (AGO).