Veröffentlicht: 10.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Eine Einigung für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist nach vielen Monaten der Verhandlungen und Debatten gemacht worden: Für die Qualifizierungsbefristung in der Postdoc-Phase ist entsprechend dem Referentenentwurf weiterhin die Regelung „4 + 2 mit Anschlusszusage vorgesehen“, erklärt ein Sprecher des Bundesforschungsministeriums gegenüber Table.Briefings. Die Höchstbefristungsdauer für die Qualifizierungsphase nach der Promotion wird demnach gegenüber dem aktuell geltenden WissZeitVG von sechs auf vier Jahre gesenkt, eine weitere Qualifizierungsbefristung von bis zu zwei Jahren ist nur noch mit verbindlicher Anschlusszusage für den Fall der Bewährung zulässig.