Editorial

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Veröffentlicht: 26.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

man weiß gar nicht, ob man weinen oder lachen soll: Mitten in der Zeitenwende regelt die Bundeswehr ihre Vorschriften für Sex am Arbeitsplatz neu. „Sexuelle Betätigung im Dienst/während der Arbeit stört regelmäßig den Dienstbetrieb“, heißt es in Dienstvorschrift A-2610/2. Aber auch, und da hört der Spaß auf, dass „sexualisiertes Fehlverhalten“ in der Truppe künftig stärker sanktioniert wird – Vorgesetzte sind angewiesen, „einzuschreiten und die notwendigen Maßnahmen umgehend und konsequent durchzuführen“.

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