Veröffentlicht: 12.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 12.03.2024
obwohl Russland den militärischen Konflikt mit der Ukraine 2014 begonnen hat, haben beide Staaten erst nach dem 24. Februar 2022 die Abläufe und Behörden reformiert, die für die Einberufung und Mobilmachung zuständig sind. In Deutschland gibt es diese Institutionen seit 2011 gar nicht mehr. Für den Fall, dass die Wehrpflicht zurückkehrt, sollen entsprechende Abläufe und Strukturen wieder aufgebaut werden. Thomas Wiegold führt aus, dass der Geist der „Kriegstüchtigkeit“ nun auch in die Verwaltungen einziehen soll.