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Streumunition: juristisch erlaubt, moralisch verboten?

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Veröffentlicht: 10.07.2023,
Letzte Aktualisierung: 10.07.2023

Die Entscheidung der USA, der Ukraine die umstrittene Streumunition zur Verteidigung im russischen Angriffskrieg zu liefern, wird vor allem in Deutschland heftig debattiert – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik zu den energischsten Unterstützern einer Konvention zur Ächtung dieser Waffen gehörte. Die eigenen Bundeswehr-Bestände an Streumunition hat Deutschland schon 2015, lange vor dem vorgesehenen Zeitpunkt, vernichtet. Allerdings sind nicht nur sowohl die USA als auch die Ukraine sowie Russland der Ächtung nie beigetreten, völkerrechtlich also nicht daran gebunden. Auch der absehbare Einsatzzweck, so argumentieren die Befürworter, unterscheide sich von der Nutzung in Angriffskriegen.

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