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Kritische Infrastruktur

Nachhaltiger Schutz der Grundversorgung sieht anders aus  

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Von Experts

Veröffentlicht: 01.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Von Ferdinand Gehringer
Ferdinand Gehringer

Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS-2-UmsuCG) und dem Kritis-Dachgesetz werden derzeit zwei Richtlinien der Europäischen Union – die NIS-2 Richtlinie und die CER-Richtlinie – in nationales Recht umgesetzt. Als Kritische Infrastrukturen definiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“

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