Veröffentlicht: 02.06.2025,
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) erteilt Ausnahmen vom Mindestlohn eine Absage. Der gesetzliche Mindestlohn sei als „absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet“, sagt ein BMAS-Sprecher zu Table.Briefings. Abweichungen stünden einem Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit entgegen.