Analyse
|
Mindestlohn

Mindestlohn: BMAS gegen Abweichung bei Saisonarbeitskräften

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 02.06.2025,
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Bei der Ernte von Erdbeeren sind Saisonarbeitskräfte gefragt.
Von

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) erteilt Ausnahmen vom Mindestlohn eine Absage. Der gesetzliche Mindestlohn sei als „absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet“, sagt ein BMAS-Sprecher zu Table.Briefings. Abweichungen stünden einem Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit entgegen.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Bundestag Agrarpolitik Mindestlohn