Veröffentlicht: 02.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht durch das EU-Renaturierungsgesetz, das am 18. August in Kraft getreten ist, neue ordnungsrechtliche Vorgaben auf Landwirte zukommen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) dementiert dies. Aus Sicht der Bundesregierung sei „entscheidend“, dass bei der Umsetzung der EU-Verordnung „keine zusätzlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe entstehen“, sagt eine BMUV-Sprecherin zu Table.Briefings. Nur unter dieser Maßgabe habe man in Brüssel zugestimmt. Wie die Bundesrepublik die Ziele des Gesetzes erreichen will, muss sie in einem nationalen Renaturierungsplan festlegen. Anreize spielten dabei im landwirtschaftlichen Bereich aber „in jedem Fall eine wichtige Rolle„, betont die Sprecherin.