Veröffentlicht: 15.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 15.12.2023
mit der Umsetzung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, gerechte Beziehungen zwischen den Marktteilnehmenden entlang der Wertschöpfungskette Lebensmittel zu fördern. Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels sind durch das Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken (AgrarOLkG) noch nicht ausreichend vor der Übermacht der Supermarktketten geschützt. Das zeigt der Evaluierungsbericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).