Veröffentlicht: 02.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

Die als Teil des Agrarpakets geplanten Änderungen am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) seien ein Schritt in die richtige Richtung, ließen aber noch Raum für Verbesserungen. Diese Meinung brachte am Montag eine Mehrheit der Experten bei der Anhörung des Agrarausschusses im Bundestag zur Gesetzesnovelle vor. Auf breite Zustimmung stößt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes für Verkäufer von Frischwaren über Mai 2025 hinaus ausgeweitet bleiben soll. Erzeuger von Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse werden damit in den meisten Fällen bis zu einem Jahresumsatz in Deutschland von 4 Milliarden Euro geschützt.