Veröffentlicht: 11.12.2024,
Letzte Aktualisierung: 19.12.2024

EU-Mitgliedstaaten können künftig höhere Summen an nationalen Beihilfen an Agrarbetriebe auszahlen, ohne diese erst von der Europäischen Kommission genehmigen zu lassen. Die Höchstgrenze für „geringfügige“ und damit genehmigungsfreie Beihilfen, die sogenannte De-minimis-Grenze, liegt künftig bei 50.000 statt bisher 25.000 Euro, wie die Kommission in dieser Woche bekanntgab. Auch die Gesamtsumme, die jeder Mitgliedstaat ohne Genehmigung vergeben kann, wird erhöht.