Veröffentlicht: 05.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Die Diskussion um staatliche Vorgaben für die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und ihren Molkereien bekommt neue Nahrung. Bei der Konferenz des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Zukunft der Milchviehhaltung in Berlin am Donnerstag (31.08.) bekräftigte Staatssekretärin Silvia Bender das Ziel, die Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. „Ein Puzzleteil“ dabei werde sein, die EU-rechtlichen Möglichkeiten von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zu nutzen. Danach können Molkereien und Milchlieferanten verpflichtet werden, eine Beziehung zwischen einer bestimmten Liefermenge und dem Preis für diese Lieferung zu vereinbaren. Bender räumte ein, dass ein Großteil der Molkereigenossenschaften in der Zwischenzeit auf freiwilliger Basis Vereinbarungen mit ihren Lieferanten getroffen habe. Diese Unternehmen würden von etwaigen Regelungen nicht tangiert, soweit sie den Ansprüchen gerecht würden.