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Gemeinsame Agrarpolitik

Bürokratieabbau: Brüssel erwägt GAP-Ausnahmen für Bio-Betriebe

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Veröffentlicht: 16.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Von GAP-Vorgaben zu Gewässerrandstreifen könnten Bio-Betriebe künftig befreit werden.

Im Rahmen des geplanten „Vereinfachungspakets“ zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) arbeitet die Europäische Kommission offenbar an Lockerungen für Bio-Landwirte. Sie könnten von vielen Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) befreit werden – etwa zu Dauergrünland oder Pufferstreifen. Das zeigt ein internes Kommissionspapier, das zuerst das Brüsseler Portal Euractiv veröffentlicht hat. Die Idee dahinter: Vorgaben, die Betriebe ohnehin für die Bio-Zertifizierung erfüllen, sollen nicht zusätzlich in der GAP kontrolliert werden – eine Forderung der Branche.

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