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Lieferkettengesetz

DRV kritisiert Klausel zur zivilrechtlichen Haftung in EU-Lieferkettenrichtlinie

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Veröffentlicht: 19.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Verabschiedung der CSDDD – ein weiterer Erfolg für die belgische Ratspräsidentschaft.

„Trotz wichtiger Nachbesserungen bleibt das EU-Lieferkettengesetz unpraktikabel„, sagt Jörg Migende, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV). Den Verband treibt beispielsweise um, dass weiterhin ein zivilrechtlicher Haftungstatbestand eingeführt werden soll. Dies führe lediglich zum Rückzug von Unternehmen aus riskanten Regionen und Branchen. Im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt es keine zivilrechtliche Haftung. „Die Politik wälzt die Verantwortung auf die Unternehmen ab und belastet sie mit einem riesigen bürokratischen Aufwand“, sagt Migende.

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