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Studie

Energydrinks: BMEL wartet für Altersgrenze auf Studienergebnisse

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Veröffentlicht: 19.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 19.08.2024

Für Energydrinks wie diese fordern Verbaucherschützer eine Altersgrenze.

Staaten wie Polen, Litauen oder Lettland haben es vorgemacht: Seit einiger Zeit sind Supermärkte in diesen Ländern angehalten, keine Energydrinks mehr an Minderjährige zu verkaufen. Für ein Mindestalter beim Kauf der koffeinhaltigen Getränke haben sich hierzulande auch der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ und die Verbraucherschutzminister der Länder ausgesprochen. Letztere haben den Bund aufgefordert, eine Altersgrenze zu prüfen.

Darauf, dass die Bundesregierung den Verkauf von Energydrinks zeitnah regulieren wird, deutet bislang jedoch wenig hin. Eine wissenschaftlich fundierte Bewertung sei Voraussetzung für eine derartige Regulierung, betonte Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), beim Frühjahrstreffen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreier Getränke (wafg) vor einigen Wochen. Neue Erkenntnisse soll die sogenannte EDKAR-Studie liefern, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des BMEL derzeit gemeinsam mit der Berliner Charité durchführt.

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