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EU-Bodenüberwachungsgesetz

EU-Bodengesetz: Warum die Trilogeinigung auf wackeligen Füßen steht

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Veröffentlicht: 10.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Vorgaben zur bodenschonenden Bewirtschaftung wollen Rat und Parlament nicht machen.

Die Verhandler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf ein deutlich abgeschwächtes Bodenüberwachungsgesetz vorläufig verständigt. Die EU-Länder sollen auf ihrem Gebiet Daten zum Bodenzustand erheben. Verpflichtungen, ihn zu verbessern, gibt es aber nicht. Ob Parlament und Rat die Einigung bestätigen und die neue EU-Richtlinie final verabschieden, ist allerdings ungewiss.

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