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Das EU-Lieferkettengesetz bringt strengere Regeln – auch für deutsche Unternehmen

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Veröffentlicht: 15.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt.

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz müssen künftig Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einhalten – und darüber berichten. Auch bei bis zuletzt strittige Themen stehen jetzt die Kompromisse: Der Finanzsektor wird zunächst von den Sorgfaltspflichten ausgenommen, Unternehmen müssen für die Verursachung oder Mitwirkung an negativen Auswirkungen haften. Sie müssen zudem Klimapläne entwickeln und umsetzen, um ihre Geschäftsmodelle mit dem 1,5 Grad-Ziel in Einklang zu bringen.

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