Veröffentlicht: 16.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Agrarimporte in die EU sollen nach Ansicht des Umweltausschusses im Europäischen Parlament künftig keine nachweisbaren Rückstände des Insektizids Thiacloprid enthalten dürfen. Für einen entsprechenden Beschluss stimmte der Ausschuss am vergangenen Donnerstag mit deutlicher Mehrheit. Innerhalb der EU ist die Nutzung des Insektizids, das vor allem bei Baumwolle, Kernobst, Gemüse und Kartoffeln eingesetzt wird, bereits seit 2020 wegen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht mehr zugelassen. So gab es unter anderem Bedenken, dass der Stoff ins Grundwasser gelangen und hierüber bei schwangeren Frauen Schäden am ungeborenen Kind verursachen könnte. Thiacloprid gehört zudem zu den Neonicotinoiden, eine Gruppe von Insektiziden, die als besonders schädlich für Bienen gilt und seit 2021 in ihrer Gesamtheit in der EU verboten ist.