Veröffentlicht: 15.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 22.01.2025

Deutschland tut zu wenig, um Mähwiesen, die als Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen sind, zu schützen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem gestrigen Urteil. Die Bundesrepublik habe gegen ihre Verpflichtungen aus der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) verstoßen, heißt es darin.