Veröffentlicht: 11.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Neue Spielräume in der Gemeinsamen Agrarpolitik könnten den durch Überflutung geschädigten Höfen im Süden Deutschlands zugutekommen. Das bestätigt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Kürzlich hatte die EU-Kommission in einer rechtlich nicht bindenden Mitteilung erklärt, dass EU-Länder im Fall höherer Gewalt, zum Beispiel bei Extremwetter, flächendeckend Ausnahmen erlauben dürfen. Agrarbetriebe in betroffenen Regionen würden entsprechend zeitlich befristet von bestimmten Vorgaben, wie beispielsweise den Glöz-Standards, ausgenommen. Bisher musste jeder Betrieb einzeln nachweisen, betroffen zu sein, nun können die Länder den Nachweis direkt für ganze Gebiete an die Kommission liefern, zum Beispiel durch Satellitenaufnahmen.