Veröffentlicht: 05.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Ampelkoalition wird die Überarbeitung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung für den Einsatz des umstrittenen Herbizids Glyphosat vermutlich nicht rechtzeitig auf den Weg bringen können, heißt es aus Regierungskreisen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nun eine Eilverordnung vorbereiten. Diese soll übergangsweise für ein halbes Jahr gelten und das in der nationalen Verordnung verankerte Glyphosatverbot ab 2024 außer Kraft setzen. Für die Eilverordnung ist weder die Zustimmung des Kabinetts, noch des Bundesrates nötig. Dadurch will die Ampel Zeit gewinnen, um sich innerhalb der ersten Jahreshälfte darauf zu einigen, wie die novellierten Vorgaben im Rahmen der EU-Verordnung zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat in nationalem Recht münden könnten. Die EU-Verordnung gilt ab 16. Dezember 2023 für alle EU-Mitgliedstaaten. has