Veröffentlicht: 26.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Der Vorschlag der EU-Kommission, Neue genomische Techniken (NGT) wie CrisprCas bei der Pflanzenzüchtung zuzulassen, widerspricht laut einem Gutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Kanzlei GGSC dem Lissabon-Vertrag. Die Juristen betonen, dass die Pläne der Kommission unvereinbar seien mit dem dort vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip. Die EU habe sich im „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“ zu einzelfallbezogenen Risikoprüfungen verpflichtet, bevor gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angewendet werden dürfen. Trotzdem schlägt die EU-Kommission nun vor, mit NGT gewonnene Pflanzen „vollständig vom Anwendungsbereich des EU-Gentechnikrechts auszunehmen“ und diese lediglich in einer Datenbank zu registrieren. Die Kanzlei GGSC kritisiert das in einer rechtlichen Bewertung, die im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erstellt wurde.