Veröffentlicht: 10.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 10.03.2025

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen das Maßnahmenprogramm Ems nachbessern, um die Nitrat-Werte im Grundwasser zu senken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und damit im Revisionsverfahren der Deutschen Umwelthilfe als Klägerin recht gegeben. „Das Urteil ist nichts Neues, weil die Rechtsprechung schon seit 2015 so ausgelegt wurde. Das hat der Gesetzgeber aber missachtet“, sagt der Göttinger Agrarrechtler José Martinez.