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Paketbranche: Verordnung soll Postgesetz flankieren

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Veröffentlicht: 11.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Deutsche Post (Symbolbild)

Im Zusammenhang mit dem Postgesetz, bei dem sich die Koalition jetzt auf einen Kompromiss einigte, plant das BMAS ergänzende Regelungen. Die für Juni auf der Tagesordnung des Kabinetts stehende Verordnung soll Arbeitsschutz-Mindestanforderungen konkretisieren. Es geht um Vorgaben dazu, was Arbeitgeber dokumentieren müssen.

Sie müssen etwa einen Überblick geben über vorhandene Sanitäreinrichtungen sowie saisonale Schwankungen beim Arbeitsvolumen. Pflicht werden sollen auch Angaben zu witterungsbedingten Belastungen, heißt es im Entwurf – insbesondere mit Blick auf „Hitzetage mit über 30 Grad Celsius“. Die konkreten Pläne könnten sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Okan Bellikli

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