Veröffentlicht: 11.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Kabinett will noch im Juni ein Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Weg bringen. Darin soll der Schutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita ausgeweitet werden. Erfasst sind bis dato nur im gleichen Haushalt lebende leibliche Elternteile. Künftig sollen etwa auch in „einem engen Verhältnis zum Kind stehende Personen“ profitieren, heißt es im Entwurf.
Außerdem ist eine Erhöhung des Sterbegelds geplant, „um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in vergangenen Jahren gerecht zu werden“. Finanziert wird die Unfallversicherung vom Arbeitgeber, weshalb die BDA Kritik übt: Der Entwurf festige den Eindruck, „dass systematisch Risiken aus den anderen Zweigen der Sozialversicherung und dem privaten Lebensumfeld von Beschäftigten“ zulasten von Unternehmen umgebucht werden sollen. Okan Bellikli