Veröffentlicht: 25.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Es klingt wie ein Meilenstein: Ab kommendem Schuljahr wollen alle Bundesländer den Agenturen für Arbeit Daten von Schulabgängern melden, die „keine konkrete berufliche Anschlussperspektive“ haben, wie es in der Schülerdatennorm heißt (SGB III § 31a). 2020 trat sie in Kraft. Für ihre Umsetzung mussten die Länder noch eigene Regelungen schaffen. Als letzte ziehen jetzt das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach, das ergab eine Länderabfrage von Table.Briefings.