Veröffentlicht: 12.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Höhe der Bafög-Sätze im Jahr 2021 hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und gab damit der Klage einer Medizinstudentin an der Charité recht. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass der Bafög-Grundbedarf damals mit 427 Euro deutlich unter dem damaligen Hartz-IV-Regelsatz von 446 Euro gelegen habe, der für die Sicherstellung des Existenzminimums erforderlich sei. Auch der Wohnkostenzuschlag von 325 Euro sei nicht angemessen, da mehr als die Hälfte der Studierenden in Berlin höhere Mietkosten hätten.