Veröffentlicht: 14.09.2022,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
In der Frage, ob Microsoft MS 365 im Unterricht datenschutzkonform ist (Bildung.Table berichtete), gibt es eine neue Entwicklung. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass deutsche Behörden bei öffentlichen Aufträgen weiterhin auf Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Cloud-Dienst-Anbietern zurückgreifen dürfen. Bedingung ist, dass die Anbieter zusichern, die Daten in Deutschland zu verarbeiten. Es sei davon auszugehen, so das OLG, „dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird.“ Das Urteil setzt die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg von Mitte Juli außer Kraft. Ihr zufolge dürfte die öffentliche Hand keine Cloud-Lösungen von europäischen Tochterunternehmen einer US-Firma nutzen, da dies der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspreche.