Veröffentlicht: 02.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Zumindest in Teilen hat die Kultusministerkonferenz die Abkehr von der Einstimmigkeit vorangetrieben: Der Haushalt der KMK muss künftig nicht mehr einstimmig beschlossen werden. Und auch für Entscheidungen über bestehende Einrichtungen der KMK „wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung“ aufgenommen, heißt es im Beschluss der Sonder-KMK von heute Nachmittag. Eine bestehende Einrichtung ist etwa die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Sie ist in Deutschland für die Bewertung ausländischer Qualifikationen zuständig.