Veröffentlicht: 19.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Torsten Safarik, schließt aus, dass sich Unternehmen aus Regionen oder ganzen Ländern zurückziehen müssen, weil sie die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes nicht erfüllen können. „Es geht immer um Befähigung vor Rückzug und eine Bemühenspflicht der Unternehmen, keine Erfolgspflicht“, sagte Safarik gegenüber Table.Media. „Manche Unternehmen ziehen sich aus anderen Gründen aus einem Markt zurück, verweisen aber zur Begründung auf das Gesetz.“