Veröffentlicht: 17.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Am 9. April verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz. Sie unternehme zu wenig, um den Klimawandel zu bekämpfen, befanden die Straßburger Richterinnen und Richter. Damit verletze die Schweiz die Menschenrechte der Klägerinnen, der sogenannten „Klimaseniorinnen“. Sie seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben sowie auf ein faires Verfahren berührt worden. Das bedeutet: Die Schweiz muss laut dem Urteil mehr gegen den Klimawandel tun.