Veröffentlicht: 14.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Ausübung der Grundrechte, etwa Versammlungs-, Vereinigungs- oder Meinungsfreiheit, ist in Deutschland erstmals nur „beeinträchtigt“ möglich. Zu dem Schluss kommt der am Mittwoch veröffentlichte Atlas der Zivilgesellschaft des evangelischen Hilfswerks Brot für die Welt. Frühere Ausgaben des Atlas hatten Deutschland noch als „offene Gesellschaft“ bewertet.