Veröffentlicht: 12.11.2022,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Lange hat die Koalition ihre Entscheidung herausgezögert. Gestern stand fest: Deutschland wird aus dem Energiechartavertrag (ECT) austreten. Das Abkommen aus den 1990er-Jahren erlaubt es Investoren, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn ihre Anlagen und Investitionen etwa aufgrund strengerer Klimagesetze in Gefahr sind. Der schwedische Konzern „Vattenfall“ etwa verklagte Deutschland aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs auf einen Milliarden-Schadensersatz.