Veröffentlicht: 14.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 14.04.2025

Ab Mitte 2027 schreibt die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung vor, neue Solar-, Wind-, Laufwasser- und Geothermiekraftwerke nur noch in Form sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) oder vergleichbarer Instrumente zu fördern. Dabei müssen im Gegenzug für eine garantierte Mindestvergütung Rückzahlungen an den Staat geleistet werden, wenn der Strompreis beziehungsweise die Gewinne eine bestimmte Schwelle überschreiten. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht, die an diesem Dienstag veröffentlicht wird, hat genauer untersucht, was das für die in Deutschland diskutierten Optionen für die Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) bedeutet.