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Klimaklagen: Klimaneutralität im Grundgesetz macht sie nicht aussichtsreicher.

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Veröffentlicht: 17.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Remo Klinger (links) und Felix Ekardt

Wenn Union, SPD und Grüne die Klimaneutralität bis 2045 wie geplant ins Grundgesetz schreiben, verbessert das offenbar nicht die unmittelbaren Chancen für Klimaklagen. „Es ist nicht zu befürchten, dass damit verstärkt Infrastrukturprojekte durch Klagen verhindert werden“, sagte Remo Klinger, Fachanwalt für Klimarecht, der oft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vertritt. Den Begriff ins Grundgesetz einzufügen, sieht er als“vor allem deskriptiv und deklaratorisch, das ändert nichts an der Rechtslage des Projektzulassungsrechts“, sagte Klinger Table.Briefings.

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