Veröffentlicht: 19.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

In der Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht Hamm einen Befangenheitsantrag des Klägers gegen den Sachverständigen Rolf Katzenbach zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte auf Anfrage von Table.Briefings einen entsprechenden Bericht der Nachrichtenagentur dpa. Damit bleibt es bei dem ursprünglich geplanten Verkündungstermin am 28. Mai. Die Expertise des Geowissenschaftlers Katzenbach, den das Gericht selbst als Gutachter berufen hatte, dürfte für die Entscheidungsfindung eine wesentliche Rolle spielen: In der mündlichen Verhandlung hatte Katzenbach dargelegt, die Überschwemmungsgefahr für Lliuyas Haus aufgrund schmelzender Gletscher sei zu vernachlässigen. Danach hatte die Klageseite den Befangenheitsantrag gestellt.