Veröffentlicht: 13.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 13.06.2024

Kommunen können – und sollten – bei der momentan laufenden Wärmeplanung Wasserstoffnetze in der Regel frühzeitig ausschließen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Günther, welches das Umweltinstitut München zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis in Auftrag gegeben hat. Ein Gebiet, in dem bereits ein Gasnetz besteht, kann dem Gutachten zufolge nur dann als Wasserstoffnetzgebiet ausgewiesen werden, wenn der Netzbetreiber bereits eine vorvertragliche Zusage für einen konkreten Fahrplan zur Umstellung des Netzes abgegeben hat.