Analyse
|
Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD: Rechtssicherheit verzögert sich weiter

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 20.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.02.2025

CSRD-Berichterstatter Mayer (CSU): Nach dem Ampel-Aus scheint eine rasche Verabschiedung fraglich.
Von

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der Europäischen Union. Dann müssen die ersten Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, nach CSRD-Regeln offenlegen, wie nachhaltig sie bereits sind. Auf etwa 300 deutsche Unternehmen träfe dies im ersten Schritt zu. In den kommenden Jahren werden die Berichtspflichten dann auf knapp 15.000 Unternehmen hierzulande ausgeweitet.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Berichtspflichten CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung Bundesrat Bundestagswahl 2025