Veröffentlicht: 20.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.02.2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der Europäischen Union. Dann müssen die ersten Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, nach CSRD-Regeln offenlegen, wie nachhaltig sie bereits sind. Auf etwa 300 deutsche Unternehmen träfe dies im ersten Schritt zu. In den kommenden Jahren werden die Berichtspflichten dann auf knapp 15.000 Unternehmen hierzulande ausgeweitet.