Veröffentlicht: 09.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

„Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie zum Anlass zu nehmen, den Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und die Anzahl der erfassten Unternehmen so drastisch einzuschränken, ist europarechtswidrig“, sagt die Juristin Franziska Humbert von Oxfam zu Table.Briefings mit Blick auf die geplante Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Bundesregierung. „Würde das Lieferkettengesetz in dieser Form abgeändert, riskiert die Bundesregierung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.“