Veröffentlicht: 04.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für Betroffene oder stellvertretend für Organisationen explizit die Möglichkeit von Beschwerden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als zuständige Behörde vor, um auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen. Diese Möglichkeit nutzt nun die Romero Initiative (CIR), eine NGO mit Fokus auf Arbeits- und Menschenrechten in Lateinamerika. Sie hat mit Betroffenen und den mexikanischen Organisationen Proyecto sobre Organisación, Dessarollo, Edcatión e Investigacion (PODER) und Comités Cuenca Río Sonora (CCRS) sowie dem Centro de Incidencia Ambiental (CIAM) aus Panama zwei Beschwerden gemäß des LkSG gegen den Metallkonzern Aurubis beim Bafa eingereicht. Table.Briefings liegen die Beschwerden vor.