News

Nach Lkw-Fahrer-Streik: BAFA untersucht 58 Unternehmen auf Grundlage des LkSG

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 17.10.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025

„Negativ überrascht“ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber, wie viele Unternehmen in Deutschland Waren auf LKW transportiert haben, deren Fahrer wegen Arbeitsrechtsverletzungen wie fehlender Löhne und Nichteinhaltung von Ruhezeiten zwei Monate lang an einer Autobahnraststätte gestreikt hatten und sogar in Hungerstreik getreten waren. Die Fahrer arbeiteten für drei Firmen, die einem polnischen Fuhrunternehmer gehören. Das BAFA geht der Frage nach, ob die Auftraggeber gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verstoßen haben. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. „Wir prüfen noch, inwieweit die LkSG-pflichtigen Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind“, sagte BAFA-Behördenleiter Torsten Safarik bei einem Gespräch am Montag. Es ist das erste Mal, dass sich das BAFA dezidiert zu einem Lieferkettenfall geäußert hat. Die Behörde hatte sich vor Ort von den LKW-Fahrern freiwillig Frachtbriefe zeigen lassen und rund 1.000 Dokumente eingesehen. 

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Lieferkettengesetz Arbeitnehmerrechte