Veröffentlicht: 27.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Angehängt an den „Omnibus“ zu Berichtspflichten erklärte die EU-Kommission am Mittwoch, wie der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vereinfacht werden soll. CBAM betrifft Importe von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Die Kommission stellte klar, dass sie den Einführungspfad des CBAM nicht antastet. Aber Abgaben für emissionsintensive Importe im Jahr 2026 fallen nun erst 2027 an. Die Zahlungen verschieben sich also, die Berichtspflichten für 2026 bleiben jedoch bestehen.